Abschaffung des § 2a Abs. 3 EStG nicht zu beanstanden
FG Köln, Urteil vom 05.02.2009 - Aktenzeichen 9 K 654/03
DRsp Nr. 2009/15672
Abschaffung des § 2a Abs. 3EStG nicht zu beanstanden
1. § 2a Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 3EStG ist verfassungsgemäß. Es liegt keine unzulässige Rückwirkung vor.2. Ob gegen die Aufhebung des § 2a Abs. 3EStG gemeinschaftsrechtliche Bedenken bestehen, wird nicht entschieden.