1. Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Streitig ist im Rahmen der Bescheide über die Körperschaftsteuer 2004 bis 2006 sowie des Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31. Dezember 2004, ob die Klägerin Abschreibungen für Alt-Wasserversorgungsanlagen geltend machen kann.
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