Absetzung für Abnutzung für ein Gebäude im Privatvermögen, das als Altersheim genutzt wird
FG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2015 - Aktenzeichen 3 K 195/14
DRsp Nr. 2016/60
Absetzung für Abnutzung für ein Gebäude im Privatvermögen, das als Altersheim genutzt wird
Zu den Voraussetzungen der AfA nach § 7 Abs. 4EStG.Gehört ein Gebäude nicht zum BV, sondern stellt Privateigentum dar und wird zur Erzielung von Einkünften aus VuV benutzt, ist § 7 Abs. 4 Nr. 2aEStG einschlägig und die jährliche AfA beträgt 2 %.Die durch das Nordrhein-Westfälische WTG 2014 bindend festgelegte Einzelzimmerquote für Alten- und Pflegeheime berechtigt in VZ vor 2014 nicht, das Gebäude mit 3 % p.a. statt mit 2 % p.a. abzuschreiben.§ 2 Abs. 3 DV zum WTG 2008 lässt Ausnahmen von der Einzelzimmerquote zu.