BFH - Beschluß vom 19.01.2000
X B 70/99
Normen:
EStG § 7 Abs. 6 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 713

Absetzung für Substanzverringerung auf Bodenschatz

BFH, Beschluß vom 19.01.2000 - Aktenzeichen X B 70/99

DRsp Nr. 2001/13318

Absetzung für Substanzverringerung auf Bodenschatz

1. Es ist eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob ein im PV als selbständiges WG entstandener Bodenschatz in einen neu gegründeten Betrieb eingelegt werden kann und ob vom Einlagewert Absetzungen für Substanzverringerung gem. § 7 Abs. 6 EStG vorgenommen werden können. 2. Hat das FG aufgrund der tatsächlichen Umstände angenommen, der Bodenschatz habe sich erst im BV zu einem selbständigen WG konkretisiert, ist der BFH an diese tatsächlichen Feststellungen des FG gebunden (§ 118 Abs. 2 FGO). 3. Die Revision kann dann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen werden.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 6 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 713