Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Komplementärin ist die B-GmbH. Die B-GmbH ist am Vermögen der Klägerin nicht beteiligt. Kommanditisten der Klägerin sind WT mit einer Kommanditeinlage von 175.000 EUR und die WS-GmbH mit einer Kommanditeinlage von 350.000 EUR. Das Geschäftsjahr der Klägerin, die ihren Gewinn durch Vermögensvergleich gemäß § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt, ist das Kalenderjahr. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Planung, Finanzierung und Errichtung einer Windkraftanlage sowie deren Betrieb und Verwaltung.
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