Streitig ist, ob bei der Klägerin Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) bezüglich eines ausgebeuteten Kiesvorkommens vorgenommen werden dürfen.
Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG; im Folgenden: KG) und ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich.
Der Landwirt A hatte vor 2009 unter einem Teil seiner Flächen – angrenzend an eine seit 1976 betriebene Grube – ein weiteres Sand-/ Kiesvorkommen entdeckt. Der Abbau sollte alsbald beginnen.
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