FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.04.2008
12 K 8075/05 B
Normen:
EStG § 6a Abs. 3 S. 1 ; KStG § 8 ; GmbHG § 46 Nr. 5 ;
Fundstellen:
BB 2008, 1560

Abstellen für die Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung auf den Dienstbeginn, keine Einbeziehung von Vordienstzeiten; Maßgeblichkeit des Dienstantritts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auch bei infolge fehlenden Gesellschafterbeschlusses unwirksamer Beendigung des Dienstverhältnisses; Steuerliches Rückwirkungsverbot in Zusammenhang mit einer Pensionszusage

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.04.2008 - Aktenzeichen 12 K 8075/05 B

DRsp Nr. 2008/12258

Abstellen für die Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung auf den Dienstbeginn, keine Einbeziehung von Vordienstzeiten; Maßgeblichkeit des Dienstantritts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auch bei infolge fehlenden Gesellschafterbeschlusses unwirksamer Beendigung des Dienstverhältnisses; Steuerliches Rückwirkungsverbot in Zusammenhang mit einer Pensionszusage

1. Der Teilwert der für eine Pensionszusage gebildeten Rückstellung ist ohne Einbeziehung etwaiger Vordienstzeiten zu berechnen (Anschluss an BFH-Rechtsprechung). 2. Der Abschluss und die Beendigung des Anstellungsvertrags mit dem Geschäftsführer einer GmbH bedürfen zur Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses.