Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides, mit dem der Beklagte (das Finanzamt - FA -) die Feststellung eines Umsatzsteuer-Erstattungsanspruches zugunsten der Klägerin abgelehnt hat.
Die Klägerin machte mit Schreiben ihres Bevollmächtigten vom 28.08.2001 gegenüber dem FA einen Umsatzsteuer-Rückerstattungsanspruch für 1995 zur Steuernummer 1 (A KG) in Höhe von 174.881,32 DM geltend und trug zur Begründung vor, dieser Anspruch sei ausweislich der beigefügten Abtretungsanzeige ordnungsgemäß an sie abgetreten worden. Nach dieser - am 28.08.2001 beim FA eingegangenen - Abtretungsanzeige tritt die B-GbR, vertreten durch RA C, den Anspruch auf "Umsatzsteuerrückerstattung 1995" in Höhe von 174.881,32 DM an die Klägerin ab (Bl. 10c FA-Hefter).
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