I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Steuerberater in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Am 25. Juni 1996 legten die Kläger dem Finanzamt S (FA S) eine Abtretungsanzeige auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck vor. Danach hat die Firma S GmbH (GmbH) ihren Erstattungsanspruch auf Körperschaftsteuer 1994 und auf Zinsen zur Körperschaftsteuer 1994 in vollem Umfang an die Kläger abgetreten.
Mit erstmaligem Körperschaftsteuerbescheid 1994 vom 13. Januar 2000 setzte das FA S gegenüber der GmbH die Körperschaftsteuer mit 0 DM fest und stellte unter Anrechnung der anzurechnenden Zinsabschlagsteuer ein Körperschaftsteuer-Guthaben fest. Das Guthaben überwies der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Kassen-Finanzamt --FA--) im Hinblick auf die erfolgte Abtretung auf ein Konto der Kläger.
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