Abtretungsanzeige; Fälschung; Wirksamkeit; Strafverfahren - Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige
FG Hessen, Gerichtsbescheid vom 13.01.2006 - Aktenzeichen 5 K 982/04
DRsp Nr. 2006/11666
Abtretungsanzeige; Fälschung; Wirksamkeit; Strafverfahren - Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige
1. Auch bei einer gefälschten Abtretungsanzeige kann sich das Finanzamt auf den Schutz des § 46 Abs. 5AO berufen, es sei denn, die Fälschung ist für das Finanzamt eindeutig erkennbar.2. Der Schutz des § 46 Abs. 5AO greift auch ein, wenn Zweifel an der Authentizität der Abtretungsanzeige bestehen. Das Finanzamt ist nicht zur Überprüfung der Abtretungsanzeige verpflichtet.