FG Hamburg, vom 08.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 60/07
Abweichen eines Finanzgerichturteiles bei der Auslegung des Begriffes der offensichtlichen Fahrlässigkeit von der Rechtsprechung des EuGH als erforderlicher Zulassungsgrund für eine Beschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Beurteilung des Vorliegens offensichtlicher Fahrlässigkeit aufgrund einer zusammenfassenden Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalles
BFH, Beschluss vom 24.08.2009 - Aktenzeichen VII B 255/08
DRsp Nr. 2009/25877
Abweichen eines Finanzgerichturteiles bei der Auslegung des Begriffes der offensichtlichen Fahrlässigkeit von der Rechtsprechung des EuGH als erforderlicher Zulassungsgrund für eine Beschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Beurteilung des Vorliegens offensichtlicher Fahrlässigkeit aufgrund einer zusammenfassenden Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalles