Streitig ist, ob ein Antrag auf Änderung eines Aufhebungsbescheids über Kindergeld zu Recht abgelehnt wurde.
I.
Der Kläger (Kl) bezog Kindergeld für folgende Kinder und Zeiträume:
- Sohn H, geb. ... Dezember 1980, Kindergeld von März 1997 - Mai 1997
- Sohn S, geb. ... November 1982, Kindergeld von März 1997 - März 2000
- Sohn E, geb. ... August 1989, Kindergeld von März 1997 - März 2000
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