I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist kraft. letztwilliger Verfügung Alleinerbin des am 10. November 1990 im 67. Lebensjahr verstorbenen M. Sie hatte den Erblasser etwa 1 1/2 Jahre vor dessen Tod kennengelernt und war Anfang 1990 zu ihm gezogen. Laut einer Bescheinigung des Standesamts wollten beide am 13. November 1990 heiraten. Dafür war ihnen am 12. Juni 1990 Befreiung vom Aufgebot erteilt worden.
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