I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Holding GmbH & Co. KG, die im Januar des Streitjahres (1992) gegründet wurde. Gegenstand ihres Unternehmens ist nach § 2 des Gesellschaftsvertrages vom 22. Januar 1992 der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Darüber hinaus unterhielt die Klägerin lediglich Bankkonten.
Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft oblag gemäß § 6 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages allein der Komplementär-GmbH.
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