Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen. Gegenstand des Verfahrens sind der Gewinnfeststellungsbescheid und der Umsatzsteuerbescheid jeweils für … vom … in der Fassung der Einspruchsentscheidungen vom ….
Der Kläger betrieb eine Autoverwertung als Einzelunternehmen. Seinen Gewinn ermittelte er nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes durch Einnahmeüberschussrechnung. Die Umsatzsteuer berechnete der Kläger nach vereinbarten Entgelten.
Für die Veranlagungszeiträume bis … gab der Kläger Steuererklärungen und Gewinnermittlungen ab. Er erklärte in den Jahren … bis … Umsätze zum Regelsteuersatz zwischen etwa … und … Euro und Gewinne, die etwa zwischen … und … Euro lagen.
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