1. Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 7.02.2018 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 2/3 die Klägerin und zu 1/3 die Beklagte.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin begehrt von dem beklagten Krankenhaus Zahlung von Schmerzensgeld sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere materielle und immaterielle Schäden, die ihr anlässlich einer ärztlichen Behandlung in der Zeit vom 19.7.2013 bis 30.7.2013 entstanden sein sollen.
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