Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 26.10.2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten.
Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Am 22.03.2018 erging folgender Hinweisbeschluss:
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass eine Zurückweisung ihrer Berufung gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 26.10.2016 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO in Betracht kommt.
Sie erhält Gelegenheit, zu diesem Hinweis bis zum
25.04.2018
Stellung zu nehmen.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|