BFH - Urteil vom 02.08.2012
IV R 25/09
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4;
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 27.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 40112/08 1368

Abziehbarkeit der Kosten für eine Schiffsreise mit Geschäftspartnern als Betriebsausgaben

BFH, Urteil vom 02.08.2012 - Aktenzeichen IV R 25/09

DRsp Nr. 2012/18122

Abziehbarkeit der Kosten für eine Schiffsreise mit Geschäftspartnern als Betriebsausgaben

Lädt der Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen ungeachtet ihrer betrieblichen Veranlassung nicht abziehbar, wenn ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Teilnehmer oder der Repräsentation des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4;

Gründe

I.