Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin trägt die Kosten.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ausländische Quellensteuern auf nach § 8b KStG steuerfreie Streubesitzdividenden gemäß §
Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ein Unternehmen, dessen Gegenstand die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Unternehmen aller Rechtsformen und Wirtschaftszweige, von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängender Geschäfte ist. Sie ist alleinige Gesellschafterin der .. AG mit Sitz in... Seit Januar 2006 ist die Klägerin im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft Organträgerin der ... AG (Organgesellschaft). Der Gewinnabführungsvertrag datiert auf den ....2005.
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