I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von insgesamt 107 326 DM (1996) bzw. 42 944 DM (1998).
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