FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 08.11.2001
III 914/97
Normen:
EStG § 21 ;

Abziehbarkeit von Werbungskosten bei Vermietung bzw. teilweiser Selbstnutzung einer Ferienwohnung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.11.2001 - Aktenzeichen III 914/97

DRsp Nr. 2002/4288

Abziehbarkeit von Werbungskosten bei Vermietung bzw. teilweiser Selbstnutzung einer Ferienwohnung

1. Steht eine Ferienwohnung objektiv für eine persönliche Nutzung durch den Eigentümer zur Verfügung, so begründet dies die tatsächliche Vermutung für eine Verwendung / Vorhaltung (auch) für Zwecke der privaten Lebensführung. 2. Wird eine Ferienwohnung teilweise vermietet und teilweise selbst genutzt und liegen daher gemischte Aufwendungen i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG vor, so sind die nicht ausschließlich durch die Vermietung veranlassten Aufwendungen nicht nach der Anzahl der tatsächlichen Nutzungstage oder der Anzahl der durchschnittlichen Vermietungstage am Belegenheitsort der Wohnung aufzuteilen.

Normenkette:

EStG § 21 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, in welchem Umfang Aufwendungen für eine Ferienwohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind, dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die Leerstandszeiten der Vermietung oder der Eigennutzung zuzurechnen sind.

Der Kläger ist Eigentümer einer Ferienwohnung, die am 1. Oktober 1987 bezugsfertig wurde. Mit schriftlicher Vereinbarung vom 13. Dezember 1988 schloss der Kläger mit der Firma ... GmbH (S) einen Appartement-Vermittlungsvertrag für die Zeit ab 1. Januar 1989. In dem Vertrag heißt es unter Ziffer 7: