FG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.09.2018
1 K 189/16
Normen:
EStG § 4 Abs. 4; EStG § 4d;

Abziehbarkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse in Form einer Entgeltumwandlung; Absetzbarkeit der Altersversorgung einer beim Steuerpflichtigen beschäftigten Ehefrau als Betriebsausgaben

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2018 - Aktenzeichen 1 K 189/16

DRsp Nr. 2019/1302

Abziehbarkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse in Form einer Entgeltumwandlung; Absetzbarkeit der Altersversorgung einer beim Steuerpflichtigen beschäftigten Ehefrau als Betriebsausgaben

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4; EStG § 4d;

Tatbestand

Streitig ist, ob Zuwendungen des Klägers an eine Unterstützungskasse in Form einer Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) für die Altersversorgung seiner bei ihm beschäftigten Ehefrau gemäß § 4 Abs. 4, § 4d des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Betriebsausgaben abziehbar sind.

1. Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute.

Der am xx.xx. 1978 geborene Kläger betreibt als selbständiger [ ___ ] meister ein Ladengeschäft, das er im September 2002 von seinen Eltern übernommen hatte. Er beschäftigte im Streitjahr etwa 15 Arbeitnehmer (einschließlich Reinigungspersonal und Aushilfen). Der Kläger ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich.