I. Streitig ist, ob im Rahmen der Wertberichtigung so genannter notleidender Bankkredite neben der Ausbuchung der uneinbringlich gewordenen Zinsen auch eine Abzinsung des Darlehenskapitals zulässig ist.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Bank in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Sie nahm für die Streitjahre 1991 bis 1995 Einzelwertberichtigungen hinsichtlich notleidender Kreditengagements in zwei Fallgruppen vor:
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