BFH - Urteil vom 24.10.2006
I R 2/06
Normen:
FGO § 40 Abs. 2 ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3, Nr. 2 ; HGB § 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BB 2007, 1046
BB 2007, 649
BFH/NV 2007, 814
BFHE 215, 230
BStBl II 2007, 469
DB 2007, 662
DStR 2007, 476
WM 2007, 1722
ZIP 2007, 1306
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 15.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 294/01

Abzinsung bei Teilwertabschreibung notleidender Darlehensforderungen

BFH, Urteil vom 24.10.2006 - Aktenzeichen I R 2/06

DRsp Nr. 2007/5123

Abzinsung bei Teilwertabschreibung notleidender Darlehensforderungen

»1. Im Rahmen der Teilwertabschreibung ist eine Forderung aus einem gekündigten Bankdarlehen, bei dem wegen fehlender Solvenz des Schuldners nur noch mit dem Eingang des den nominalen Forderungsbetrag unterschreitenden Erlöses aus der Sicherheitenverwertung und nicht mehr mit Zinszahlungen gerechnet werden kann, auf den Betrag des zu erwartenden Erlöses zu reduzieren und auf den Zeitpunkt abzuzinsen, zu dem mit dem Eingang des Erlöses zu rechnen ist. 2. Bei lediglich eingeschränkter Solvenz des Schuldners eines ungekündigten Darlehens hängen Möglichkeit und Höhe einer Abzinsung der Darlehensforderung vom Umfang der noch zu erwartenden Teilleistungen auf die Forderung ab.«

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2 ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3, Nr. 2 ; HGB § 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 2 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob im Rahmen der Wertberichtigung so genannter notleidender Bankkredite neben der Ausbuchung der uneinbringlich gewordenen Zinsen auch eine Abzinsung des Darlehenskapitals zulässig ist.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Bank in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Sie nahm für die Streitjahre 1991 bis 1995 Einzelwertberichtigungen hinsichtlich notleidender Kreditengagements in zwei Fallgruppen vor: