Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 1.563,70 EUR festgesetzt.
I.
Streitig ist, ob ein unverzinsliches Gesellschafterdarlehen und ein unverzinsliches Darlehen der Ehefrau des Alleingesellschafters gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Bilanz der Antragstellerin zum 31.12. 2006 abzuzinsen sind.
Die Antragstellerin ist eine GmbH, die seit 1991 Reisen und Reiseveranstaltungen plant, verkauft und durchführt. Ihr alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer ist S.
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