I. Streitig ist, ob der Abzug ausländischer Steuern (hier: schweizerischer Verrechnungssteuer) nach § 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dann abgelehnt werden kann, wenn die Steuer auf Grund eines Gestaltungsmissbrauchs angefallen ist.
Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1. (Klägerin zu 1.) ist eine KG, an der u.a. der in Deutschland wohnhafte Kläger und Revisionskläger zu 2. (Kläger zu 2.) als Kommanditist beteiligt ist. Weitere Gesellschafter der Klägerin zu 1. waren in den Streitjahren (1988 bis 1990) zwei inzwischen verstorbene Söhne des Klägers zu 2., der eine ebenfalls Kommanditist, der andere Komplementär.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|