Abzug der degressiven Abschreibung (AfA) im Veräußerungsjahr (§ 7 EStG)
BFH, vom 15.03.1994 - Aktenzeichen IX R 107/91
DRsp Nr. 1997/8583
Abzug der degressiven Abschreibung (AfA) im Veräußerungsjahr (§ 7EStG)
Während der Bauherr eines Mietobjekts im Jahr der Fertigstellung stets die volle degressive AfA in Anspruch nehmen kann, ist sie im Jahr der Veräußerung des Objekts nur zeitanteilig zu gewähren.