Streitig ist der Abzug von Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers und der Verluste aus einem Gewerbebetrieb.
Die Kläger sind Ehegatten, die beim beklagten Finanzamt (dem Finanzamt - FA -) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielte als GmbH-Geschäftsführer der F-GmbH) und die Klägerin als Einzelhandelskauffrau Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Einkommensteuergesetz (EStG).
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