FG Niedersachsen - Urteil vom 13.12.2023
3 K 163/23
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1;

Abzug der Schuldzinsen nach der schenkweisen Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Vermietungsobjekt unter Zurückbehaltung von Finanzierungsdarlehen

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.12.2023 - Aktenzeichen 3 K 163/23

DRsp Nr. 2024/8192

Abzug der Schuldzinsen nach der schenkweisen Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Vermietungsobjekt unter Zurückbehaltung von Finanzierungsdarlehen

Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt ohne die Finanzierungsdarlehen anteilig mitzuübertragen, so kann er künftig die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob nach der schenkweisen Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Vermietungsobjekt unter Zurückbehaltung von Finanzierungsdarlehen die Schuldzinsen weiterhin vollständig abgezogen werden können.

Der Beigeladene (A) war zunächst Alleineigentümer des Grundstücks R, ..., welches er im Jahre 2013 erwarb. Mit diesem Grundstück erzielte der A Vermietungseinkünfte. Zur Finanzierung des Erwerbs nahm der A bei der Sparkasse insgesamt drei Darlehen auf.