I.
Streitig sind im Einspruchsverfahren zwei Feststellungen einer durchgeführten Betriebsprüfung:
- Nichtanerkennung von Rückstellungen in Höhe von 2.000.000 DM wegen eines von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verhängten Bußgeldes wegen Kartellverstößen;
- Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen Zahlung einer Betriebsrente im Einzelnen:
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