I. Die Beteiligten streiten darüber, ob eine von der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) geleistete Spende steuermindernd zu berücksichtigen ist.
Die Klägerin, eine GmbH, leistete im Dezember des Streitjahres (1995) an die Gemeinde G eine Scheckzahlung in Höhe von 10 000 DM. Der Scheck ist von einem der Gesellschafter der Klägerin (S) unterzeichnet und enthält den Zusatz "Spende zugunsten BSV G Sparte Fußball". Die Gemeinde G reichte ihn nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) noch im Streitjahr an den begünstigten Sportverein (nachfolgend: Verein) weiter.
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