Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als IT Business Consultant und Softwareentwickler und geringe Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Bereich Softwareentwicklung und IT Services. Die in Vollzeit berufstätige Klägerin erzielt ebenfalls Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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