Zwischen den Beteiligten sind drei Punkte streitig:
1. Die Besteuerung von Pensionszahlungen aus einem us-amerikanischen Pensionsfonds (hierzu ist ein Revisionsverfahren bei dem Bundesfinanzhof unter dem Az.: VI R 47/02 anhängig; dieser Streitpunkt ist nicht Gegenstand der vorliegenden Entscheidung),
2. die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer;
3. die Festsetzung der Einkommensteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Die Kläger sind Eheleute, die auch im Streitjahr 1996 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
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