FG Münster, vom 25.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 861/02
Abzug von Beteiligungsaufwendungen beim Schachtelprivileg
BFH, Urteil vom 22.02.2006 - Aktenzeichen I R 30/05
DRsp Nr. 2006/20329
Abzug von Beteiligungsaufwendungen beim Schachtelprivileg
1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass Aufwendungen, welche mit abkommensrechtlich freigestellten Dividenden unmittelbar wirtschaftlich zusammenhängen, nach § 3cEStG 1990/1997 nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.2. Diese Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen schlägt über § 7GewStG 1991 auf die Ermittlung des Gewerbeertrages durch.