Zu den nach den o.a. Vorschriften umlagefähigen Aufwendungen gehören die Betriebskosten, wie z.B. Grundsteuern sowie die Kosten für die Wasser- und Heizungsversorgung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Haftpflichtversicherung, Beleuchtung für Gemeinschaftsanlagen.
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