1) Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 28. März 2007 wird der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 2004 vom 24. Juli 2006 dahingehend geändert, dass der verbleibende Verlustvortrag von xxx.xxx EUR auf xxx.xxx EUR erhöht wird.
2) Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
3) Die Revision wird nicht zugelassen.
4) Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
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