Streitig ist, ob in den USA einbehaltene Steuer ("withholding tax") auf eine dort vorgenommene Ausschüttung der ... (A) Amerika Inc. (AA) im Rahmen der Einkommensermittlung ihrer Gesellschafterin, der ... (A) Beteiligungen GmbH (AB), einer Organgesellschaft der Klägerin, gem. § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbar ist, sowie ferner die Beurteilung konzerninterner Vereinbarungen zur privaten Nutzung eines Flugzeugs durch den persönlich haftenden Gesellschafter der Klägerin (im Folgenden A).
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