Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 02.12.2020 – 2 K 313/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), die im Streitjahr (2016) das siebzigste Lebensjahr vollendet hat, erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Versorgungsbezüge) sowie sonstige Einkünfte aus einer Leibrente.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|