Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. August 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I. Streitig ist der Abzug von Umzugskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
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