Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kosten für die Erstellung eines Konzernabschlusses nach § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur teilweise abzugsfähig sind.
Die Klägerin, deren einzig persönlich haftender Gesellschafter die N-Verwaltungs-GmbH ist, ist Alleingesellschafterin der E-GmbH. Weitere Tätigkeiten übt sie nicht aus.
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