1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Kläger sind Ehegatten, die von dem Beklagten (dem Finanzamt) in den Streitjahren 2004 bis 2006 mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (Kläger) und Einkünften aus selbständiger Arbeit (Klägerin) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Klägerin, von Beruf Soziologin, arbeitet als Coach von ihrem Wohnsitz, H., G-Str. 23a aus. Ihren Gewinn ermittelt sie durch Einnahme/Überschussrechnung.
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