I. Streitig ist die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger ist in zweiter Ehe verheiratet. Er bezieht als angestellter Sozialpädagoge der ... , die Klägerin als angestellte Krankenhausärztin in ... Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem erzielen die Kläger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
In den gemeinsamen Einkommensteuererklärungen 1996 und 1997 machten die Kläger u. a. folgende Aufwendungen für ein Arbeitszimmer geltend:
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