Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit einer Geldbuße Teilwertabschreibung wegen Ausfalls des einer ausländischen Tochtergesellschaft hingegebenen Darlehens Fremdvergleich i. S. d. § 1 AStG a. F.
FG Thüringen, Urteil vom 29.01.2014 - Aktenzeichen 3 K 43/13
DRsp Nr. 2014/11713
Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit einer Geldbuße Teilwertabschreibung wegen Ausfalls des einer ausländischen Tochtergesellschaft hingegebenen Darlehens Fremdvergleich i. S. d. § 1AStG a. F.
1. Zinsenaufwand zur Finanzierung des gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8EStG nicht abzugsfähigen Anteils eines kartellrechtlichen Bußgeldes sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.2. Eine Teilwertabschreibung kommt nur dann in Betracht, wenn eine dauernde Wertminderung i. S. d. § 6EStG vorliegt.3. Das einer ausländischen Tochtergesellschaft gewährte Darlehen – ob eigenkapitalersetzend oder nicht – ist als Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1AStG in der in den Veranlagungszeiträumen 2004 – 2006 geltenden Fassung anzusehen. Für die Frage, ob das Darlehen zu fremdvergleichskonformen Bedingungen gewährt wurde, ist auch die fehlende oder unzureichende Besicherung des Darlehens als Bedingung i. S. d. § 1 Abs. 1AStG zu berücksichtigen (Anschluss an FG Berlin-Brandenburg v. 30.1.2013, 12 K 12056/12, Revision beim BFH, Az.: I R 23/13, vgl. BMF v. 29.3.2011, BStBl I 2011, 277).
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