Streitig ist, ob der Kläger als Hauptschullehrer Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise nach Barnstaple (Großbritannien) als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen kann.
Der Kläger ist Hauptschullehrer und wird zusammen mit seiner Ehefrau, die ebenfalls als Lehrerin tätig ist, zur Einkommensteuer veranlagt. In seiner Einkommensteuererklärung für 1999 machte er u.a. Aufwendungen für einen von der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen organisierten Lehrgang "English for Young Learners" in der Zeit vom 02.10. - 10.10.1999 in Barnstaple/Großbritannien in Höhe von 3.256,66 DM geltend.
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