Streitig ist die Geltendmachung von Aufwendungen, die anlässlich eines Festes am 31. Oktober 2003 entstanden sind. Der Kläger begehrt einen anteiligen Sonderbetriebsausgabenabzug.
Der Kläger ist Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft, die in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben wird und die zum Verfahren beigeladen wurde. Gesellschafter ist neben dem Kläger der Steuerberater Dr. G. Die freiberuflichen Einkünfte werden gemäß § 180 (1) Nr. 2 a i.V.m. § 179 (1) Abgabenordnung - AO - gesondert und einheitlich festgestellt.
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