1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Kosten aus dem fehlgeschlagenen Verkauf eines Vermietungsobjekts (innerhalb der Spekulationsfrist) als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
Dem Rechtsstreit liegt im Einzelnen nachfolgender Sachverhalt zugrunde:
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