Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob Beiträge für Sportunfähigkeitsversicherungen als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Der Kläger ist als professioneller Fußballspieler tätig und erzielt aus dieser Tätigkeit u.a. Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.
Im Streitjahr 2014 zahlte er insgesamt [...] € Beiträge für zwei sog. Sportunfähigkeitsversicherungen, die er bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen hatte. Die Versicherungen sahen für den Fall der vollständigen Sportunfähigkeit Einmalzahlungen i.H.v. [...] € bzw. [...] € vor. Zudem hatte der Kläger für den Fall der vorübergehenden Sportunfähigkeit Anspruch auf eine Versicherungsleistung von [...] € pro Tag, beginnend ab dem 60. Tag bzw. 90. Tag für jeweils max. 365 Tage.
Die für beide Versicherungen maßgeblichen "Versicherungsbedingungen zur Sportunfähigkeitsabsicherung für Berufssportler SUB 2012, Stand 01-2014" enthielten folgende Regelungen:
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