FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.05.2003
3 K 54/99
Normen:
BewG (1991) § 105 Abs. 1 Nr. 2 § 103 § 95 ; AO (1977) § 361 § 204 § 88 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1496

Abzugsfähigkeit von der Vollziehung ausgesetzter Steuerverbindlichkeiten bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens als Betriebsschuld; Keine Rückbeziehung einer erst nach dem Bewertungsstichtag erzielten tatsächlichen Verständigung für die Berücksichtigungsfähigkeit einer Steuerschuld

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2003 - Aktenzeichen 3 K 54/99

DRsp Nr. 2004/12220

Abzugsfähigkeit von der Vollziehung ausgesetzter Steuerverbindlichkeiten bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens als Betriebsschuld; Keine Rückbeziehung einer erst nach dem Bewertungsstichtag erzielten tatsächlichen Verständigung für die Berücksichtigungsfähigkeit einer Steuerschuld

1. Steuerschulden, die am Bewertungsstichtag festsetzt sind, sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auch dann zu berücksichtigen, wenn trotz im Einspruchsverfahren gewährter Aussetzung der Vollziehung mit einer Inanspruchnahme wahrscheinlich zu rechnen war, weil die Aussetzung der Vollziehung keine erheblichen oder gar überwiegenden Erfolgsaussichten indizierte. 2. Ein erst einige Zeit nach dem Bewertungsstichtag im Rahmen des Rechtsbehelfs- bzw. Klageverfahrens erzieltes, für den Steuerpflichtigen günstiges Ergebnis einer tatsächlichen Verständigung ist nicht auf den Bewertungsstichtag zurückzubeziehen.

Normenkette:

BewG (1991) § 105 Abs. 1 Nr. 2 § 103 § 95 ; AO (1977) § 361 § 204 § 88 ;

Tatbestand:

Für die umstrittenen Feststellungszeitpunkte ist streitig, inwieweit Steuernachforderungen für davor liegende Veranlagungszeiträume als Schuldposten das Vermögen der Klägerin mindern.