Streitig ist, ob Regelungen des Familienleistungsausgleichs den Kläger verfassungswidrig benachteiligen.
Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als Rechtsanwalt und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Er ist seit dem 27.11.1998 geschieden, aus der Ehe ist die am ...1989 geborene Tochter A hervorgegangen, die bei der Mutter lebt. Das gesamte Kindergeld wurde der geschiedenen Ehefrau gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ausgezahlt. Der Kläger leistete der Tochter im Streitjahr 9.100 DM Unterhalt.
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