Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 03.05.2018 – 6 K 1031/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und wurden für das Streitjahr (2015) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als angestellter Postzusteller.
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