Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 03.05.2018 – 6 K 1218/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte im Streitjahr (2015) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er war seit 1978 beim ... (Arbeitgeber) als Sanitäter im Rettungsdienst (Rettungsassistent) angestellt.
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